Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) erfüllt im Gegensatz zur bisherigen Krankenversichertenkarte deutlich höhere Sicherheitsstandards. Es werden in der Telematikinfrastruktur nur solche Anwendungen und Funktionen zur Verfügung stehen, die durch die gematik zugelassen wurden. Im Auftrag ihrer Gesellschafter (GKV-SV, KBV, BÄK, BZÄK, DAV, DKG, KZBV) und unter Berücksichtigung ihrer gesetzlichen Aufgaben errichtet die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) mit Sitz in Berlin die sichere, sektorenübergreifende, digitale Vernetzung des Gesundheitswesens. Sie trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI) und koordiniert den TI-Betrieb. Als Dienstleister der Gesellschafter ist sie hierfür das bundesweite Kompetenzzentrum.
In Zukunft können persönliche medizinische Daten mit der eGK sicher verschlüsselt werden. Das bedeutet, dass alle Daten auch vor Hackern oder anderen nicht vom Patienten autorisierten Institutionen zuverlässig geschützt sind.
Zudem bestimmt künftig allein der Versicherte, welche medizinischen Daten gespeichert oder genutzt werden. Zum Auslesen von medizinischen Daten benötigt der Arzt, Zahnarzt oder Apotheker stets die Zustimmung des Patienten. Diese erteilt er durch Eingabe seiner PIN (persönliche Identifikationsnummer) in das Kartenterminal. Der Arzt muss sich zusätzlich durch seine Chipkarte (sog. Heilberufsausweis, HBA) identifizieren. Nur für eine Notfallversorgung können Arzt oder Notfallsanitäter die hinterlegten Notfalldaten ohne PIN-Eingabe des Versicherten lesen. Jeder Versicherte wird seine persönliche PIN frei wählen und bei Bedarf ändern können.