Auf dem Weg: E-Rezept und eAU
Elektronisches Rezept und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als neue Fachanwendungen
Mit der Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nimmt die Digitalisierung des Gesundheitswesens an Fahrt auf. Die damit einhergehenden Abläufe werden schneller, sicherer und spürbar bequemer für alle Beteiligten.
Elektronisches Rezept (E-Rezept)
Seit Anfang 2022 ist das Ausstellen von E-Rezepten für Ärzte verpflichtend. Die Patienten bekommen einen QR-Code zu ihrem E-Rezept - entweder digital oder als Ausdruck. Und können ihr E-Rezept in der Apotheke vor Ort oder digital einlösen oder an einen Vertreter weitergeben.
Das E-Rezept hebt die Arzneimittelversorgung auf ein neues Niveau bei Sicherheit, Effizienz, Logistik und Komfort.
Um im Zuge dessen papierbasierte Prozesse zu vermindern, unterstützt die KoCoBox MED+ die neue Komfortsignatur. So können im Praxisalltag erzeugte digitale Dokumente bequem und zeitsparend elektronisch signiert werden. Dies erfolgt mittels einmaliger PIN-Eingabe per elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) über einen festgelegten Zeitraum hinweg automatisch – für bis zu 250 Dokumente pro PIN-Eingabe.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier wurde Anfang 2023 von der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst. Sie ist ein wichtiger Baustein des neuen TI-Kommunikationsstandards KIM und verkürzt langwierige Abläufe mit der Papierbescheinigung in mehrfacher Ausfertigung (für Arbeitgeber und Krankenkasse). Die Daten der Versicherten werden per eAU deutlich schneller, sicherer und ohne Medienbruch übermittelt. Patienten ersparen sich Zeit und Wege beim Weitergeben der Papierbescheinigung.